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Wann muss ich Wartezeiten beachten? (PKV)
Wartezeiten in die private Krankenversicherung betragen üblicherweise drei Monate. In dieser Zeit erfolgen keine Leistungen der Krankenversicherung. Die in einer gesetzlichen Krankenversicherung enthaltene Versicherungszeit wird dabei auf die Wartezeit angerechnet. Allerdings nur, wenn ein unmittelbarer Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung erfolgt.
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