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News rund um die Krankenversicherung

Ist die Altersrückstellung im Falle eines Wechsels der PKV übertragbar?


Die persönlichen Rückstellungen sind nicht auf eine andere PKV übertragbar, da die Beträge zur Beitragsentlastung nicht für den einzelnen Versicherten, sondern kollektiv für alle gebildet werden. Im Falle einer Kündigung profitieren die verbliebenen Mitglieder der PKV von den Altersrückstellungen des ehemaligen Versicherten.

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