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Was passiert im Falle der Arbeitslosigkeit?
Durch die staatlichen Bezüge (Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld) im Falle von Arbeitslosigkeit werden Sie automatisch versicherungspflichtig in der GKV und in der sozialen Pflegeversicherung.
Es ist möglich mit ihrer PKV das zeitweilige Aussetzen des Versicherungsschutzes zu vereinbaren oder den Vertrag gänzlich zu kündigen. Innerhalb von 3 Jahren setzt der Versicherungsschutz wieder ein, sobald die Arbeitslosigkeit vorbei ist. Dauert diese Phase länger als 3 Jahre, kann die PKV günstig in eine Anwartschaftsversicherung übertragen werden. Diese hält die Möglichkeit der Umwandlung in eine PKV zu einem späteren Zeitpunkt offen.
Wer in den letzten fünf Jahren vor der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld in der PKV versichert war, kann sich von der GKV und der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn dies innerhalb von 3 Monaten beantragt wird.
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Es ist möglich mit ihrer PKV das zeitweilige Aussetzen des Versicherungsschutzes zu vereinbaren oder den Vertrag gänzlich zu kündigen. Innerhalb von 3 Jahren setzt der Versicherungsschutz wieder ein, sobald die Arbeitslosigkeit vorbei ist. Dauert diese Phase länger als 3 Jahre, kann die PKV günstig in eine Anwartschaftsversicherung übertragen werden. Diese hält die Möglichkeit der Umwandlung in eine PKV zu einem späteren Zeitpunkt offen.
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