Wechseln oder Kündigen ?

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Krankenversicherungen wechseln oder kündigen…

Kündigungsfristen bei der Krankenversicherung

Freiwillig Versicherte: Kündigung kann bis zum Ende des übernächsten Kalendermonats erfolgen. Beispiel: am 15.7. zum 31.9..

Erstmaliges Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze: Verdienen Sie im Laufe diesen Jahres zum ersten Mal über 47.250 Euro, dann können Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erst zum Jahresende kündigen. Vorausgesetzt, diese Einkommenserhöhung bleibt auch im folgenden Jahr bestehen.

Innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen kann alle 18 Monate gewechselt werden.

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