Allgemeines zur PKV & GKV
Vergleich der unterschiedlichen Systeme der privaten und gesetzlichen Krankenkassen
In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherung: die gesetzliche und die private. Beide sind Teil des gesamten Gesundheits- und Sozialversicherungssystems.
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist im Artikel 20 des Grundgesetzes und im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) genau geregelt. Die Einnahmen erfolgen aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Außer dem Krankengeld bekommt der Versicherte nur Sachleistungen und kein Geld. Klagen gegen die GKV sind kostenfrei und werden vor dem Sozialgericht geführt.
Wer Arbeitslosen-, Krankengeld oder Rente erhält oder studiert, muss
sich gesetzlich versichern lassen. Genau wie die Arbeiter
und Angestellten, die monatlich weniger als 3937,50 Euro brutto verdienen.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze
können durch private Zusatzversicherungen ihren Versicherungsschutz aufstocken.
Zum Beispiel für stationäre Krankenhausaufenthalte.
Die PKV ist in Deutschland eine Absicherung im Krankheitsfall
bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen.

