Krankenversicherungsarten
Welche Krankenversicherungsarten gibt es?
Nach dem Umfang werden drei private Krankenversicherungsarten unterschieden:
1.
Die Vollversicherung: Absicherung aller Krankheitskosten
2.
Die Teilversicherung: Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten,
beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn
3.
Die Zusatzversicherung: Absicherung zusätzlicher Risiken
zur gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise Auslandsreisekrankenversicherung,
Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld usw.
1. Die Krankenvollversicherung beinhaltet …
-- Freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses.
-- Status des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern:
Für Ihre Behandlung gibt es kein limitiertes Budget. Zudem können
Sie mit kürzeren Wartezeiten in den Arzt-Praxen rechnen und schneller
Arzttermine bekommen als gesetzlich Versicherte.
--Als Vertragspartner Ihres Arztes wählen Sie gemeinsam mit ihm die passenden
Behandlungsmethoden für sich aus.
-- Es fallen keine Zuzahlungen bei Medikamenten an.
-- Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent: Das
ist je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent steigerbar.
-- Je nach Tarif: Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.
-- Je nach Tarif: Erstattungen erfolgen auch über die Höchstsätze
der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte hinaus.
-- Je nach Tarif: Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen
und Psychotherapien, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden.
--Sie können die bestmögliche Versorgung z. B. bei Brillen, Massagen
oder Zahnbehandlungen wählen.
-- Krankenversicherungsschutz gilt auch außerhalb des Heimatlandes.
Zudem hat die private Krankenversicherung (PKV) ein größeres Leistungsspektrum
als die gesetzliche Krankenversicherung. So werden beispielsweise auch Krankenhaus-
und Pflegetagegelder gezahlt.
Wer kann sich privat krankenvollversichern?
Selbstständige und Freiberufler können
eine private Krankenvollversicherung ohne die Erreichung eines bestimmten
Mindesteinkommens abschließen. Auch Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte)
können jederzeit eine private Krankenversicherung abschließen.
Angestellte können sich nur dann privat versichern,
wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit
47.700 Euro liegt.
Darüber hinaus können Studenten innerhalb der ersten
3 Monate nach Studienbeginn sowie Ärzte im Praktikum,
Beamtenanwärter sowie Personen, die eine längere
Zeit im Ausland leben, zur privaten Krankenversicherung wechseln.
Treffen die oben genannten Kriterien nicht auf Sie zu, haben Sie immer noch
die Möglichkeit, im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung
die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufzustocken.
2. Die Teilversicherung beinhaltet …
Teilkostenversicherungen beinhalten zum Beispiel Leistungen für ambulante
oder stationäre Heil- oder Zahnbehandlung sowie Kurkosten. Diese Ergänzungsleistungen
können entweder allein (selbständige Teilversicherung) oder zusätzlich
zu einer anderen bestehenden Versicherung beim gleichen Versicherer (unselbständige
Teilversicherung - z. B. Zahntarife) abgeschlossen werden.
Wir haben freie Versichererwahl. Auch die Zusatz- oder Teilversicherungen
können bei jedem Versicherer abgeschlossen werden.
3. Die Zusatzversicherung beinhaltet …
Auch wer nicht vollständig in die private Krankenkasse wechseln kann,
weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann bestimmte Einzel-Risiken
zusätzlich privat absichern.
Zum Beispiel beim Zahnersatz, bei Sehhilfen, bestimmten Arzneimitteln,
Massagen oder Krankenversicherungen im Ausland.
Welche Extras lohnen sich wirklich?
Besonders hoch im Kurs stehen Zusatzversicherungen,
die Zahnersatz mit einschließen. Krankenhaus-Policen sind weniger gefragt,
dabei halten Verbraucherschützer sie für die sinnvollste Art des
Extra-Schutzes neben der Auslandsreisekrankenversicherung.
Ein Kassenpatient landet in der Regel nämlich im nächstgelegenen
Krankenhaus. Dort teilt er sich das Zimmer mit mehreren anderen Patienten.
Die Behandlung übernimmt der diensthabende Arzt. Der Chefarzt wird nur
bei besonders komplizierten Fällen hinzugezogen. Eine Zusatzversicherung
garantiert, dass auf Wunsch der Chefarzt zur Visite kommt, egal ob es sich
um eine Blinddarmentfernung oder eine Hirnoperation handelt. Die Chefarztbehandlung
ist zwar nicht immer nötig, bei komplizierten Eingriffen beruhigt es
aber, in den besten Händen zu sein.
Zusatzversicherte können sich bundesweit in jede öffentliche Klinik
einweisen lassen, auch wenn diese teurer ist als die nächstgelegene.
Allerdings sollte man hier die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe
nehmen. Beim so genannten Wahlleistungstarif werden zwar
die Kosten für die Operation und der Ein- bzw. Zweibettzimmerzuschlag
übernommen, nicht aber die Differenz zwischen den Tagespflegesätzen.
Und die kann bei einem teuren Krankenhaus mehr als hundert Euro täglich
ausmachen. Besser ist der Restkostentarif. Hier übernimmt
die Versicherung auch die höheren Tagespflegesätze.
Zusatzversicherte Patienten werden im Krankenhaus nach der privaten Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ)
behandelt. Für jede Behandlung gibt es einen bestimmten Gebührensatz,
der sich abhängig vom Schwierigkeitsgrad erhöht. Die übliche
Spanne liegt zwischen dem 2,3 und dem 3,5fachen Gebührensatz. Letzterer
ist besonders schweren Fällen vorbehalten. Einige gefragte Spezialärzte
verlangen allerdings einen noch höheren Abrechnungssatz. Arzthonorare
jenseits der Gebührenordnung übernehmen allerdings nicht alle Anbieter.
Kassenpatienten, die nur an Einzelzimmerunterbringung interessiert
sind, brauchen übrigens nicht unbedingt eine Krankenzusatzversicherung.
Für einen Zuschlag von 50 bis 200 Euro pro Tag liegen auch Kassenversicherte
allein. Zweibettzimmer sind günstiger.
Auf das so genannte Krankenhaus-Tagegeld kann man im Zweifelsfall
verzichten. Hierbei erhält man für jeden Tag den man im Krankenhaus
verbringt, einen vereinbarten Betrag. Dieser beinhaltet ein Taschengeld, etwa
für Telefonkosten oder eine Haushaltshilfe während der Zeit des
Klinikaufenthaltes. Die Staffelung der ausgezahlten Krankenhaustagegelder
ist in 10 Euro Schritten möglich.
Ein Beispiel: Wollen Sie einen Tagessatz von 50 Euro vereinbaren,
dann müssen Sie als Mann mit rund 10 Euro Monatsbeitrag rechnen, als
Frau schon mit 12,50 Euro. Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung ist also
kostspielig. Gemessen an der Zeit, die Sie in Ihrem Leben im Krankenhaus verbringen,
kann man über den Wert einer solchen Versicherung streiten.
Viel empfehlenswerter ist dagegen eine Krankentagegeld-Versicherung,
die den Verdienstausfall eines krankheitsbedingtem Arbeitsausfalles auffängt.
Die Versicherung zahlt dann einen vorher vereinbarten Betrag als Lohnersatz.
Wer kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen?
Arbeitnehmer, die aufgrund ihres zu geringen Einkommens verpflichtet
sind, sich gesetzlich zu versichern, können durch eine private Krankenzusatzversicherung
ihre Versorgung im Krankheitsfall individuell aufwerten und zum Beispiel auch
alternative Heilmethoden nutzen.
Ehepartner und Kinder müssen allerdings separat versichert werden. So
können individuelle Verträge mit ganz unterschiedlichen Inhalten
abgeschlossen werden.
Wer so jung wie möglich eine Krankenzusatzversicherung
abschließt, vermeidet, dass er von bestimmten Leistungen der privaten
Versicherung ausgeschlossen wird und er muss weniger bezahlen. Vor jedem Vertragsabschluss
wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Bei gravierenden Vorerkrankungen
können Versicherer Neukunden ablehnen.

