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ABC der Privaten Krankenkasse

ABC der Privaten Krankenkasse: Fachbegriffe leicht erklärt

Alterungsrückstellung:
In der Regel werden im Alter mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen als in jungen Jahren. Um diesem Unterschied Rechnung zu tragen, gibt es das Anwartschaftsdeckungsverfahren: Hierbei wird eine systematische Vorsorge für das Alter betrieben. Dabei werden die Kosten für die Versicherung so kalkuliert, dass man in jungen Jahren oberhalb und im Alter unterhalb des tatsächlich erforderten Finanzierungsbedarfes liegt. Die Differenz zwischen der tatsächlich erhobenen Zahlungssumme und den rechnerischen Kosten für die Gesundheitsleistungen wird der Alterungsrückstellung zugeführt. Liegt dann im höheren Alter des Versicherungsnehmers die rechnerischen Kosten oberhalb des notwendigen Finanzierungsbedarfes, dann wird die Differenz durch die Entnahme aus den Alterungsrückstellungen finanziert.

In der GKV hingegen wird das Umlageverfahren angewendet: Hierbei setzt man auf alle Beitragszahler, die gemeinsam – durch ihre ausreichende Anzahl - den Finanzierungsbedarf des gesamten Versicherungsbestandes decken.


Beitragsbemessungsgrenze:
Die Krankenversicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) bezeichnet. Sie bestimmt, ob man sich gesetzlich versichern muss oder nicht.
Das heißt: Alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen eine gewisse Grenze überschreitet, sind nicht mehr bei der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und können zur privaten Krankenversicherung wechseln.

Beispiel: Wer als Angestellter oder Arbeiter im Jahr 2006 monatlich mehr als 3937,50 Euro oder jährlich 47.250 Euro brutto verdient, kann sich vollständig privat versichern.

Diese Beitragsbemessungsgrenze ist zugleich die Krankenversicherungspflichtgrenze für Personen, die bereits zum 31.12.2002 privat versichert waren. Wer von denen heute weniger verdient, muss in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Für die Arbeitnehmer, die am 31. 12. 2002 versicherungsfrei oder privat krankenversichert waren, gilt 2005 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 42.300 Euro.

Die einmalige Zuordnung zu einer Versicherungspflichtgrenze gilt für immer. Jedoch werden die Versicherungspflichtgrenzen jährlich entsprechend der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung angehoben.

Die Beitragshöhe bei der Gesetzlichen Krankenkasse richtet sich also ausschließlich nach dem Arbeitsentgelt: dem gesamten Verdienst des Versicherten.


Betriebsrente:
Laufende Kapitaleinkünfte und Betriebsrenten unterliegen bei der GKV mittlerweile der vollen Beitragspflicht – einschließlich der Pflegeversicherung.

Dadurch sinkt das gesparte Versorgungskapital um 16 Prozent, da sie so auf das monatliche Einkommen addiert wird. Für Privatversicherte gilt diese Regel nicht. Hier bleiben die kompletten Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge erhalten.


Pflegeversicherung:
Gesetzlich und privat Versicherte sind dazu verpflichtet, sich im Fall der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Private Pflegeversicherungen tragen bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag diese Kosten.

Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Wer nach medizinischem Befund wegen Krankheit oder Behinderung täglich auf die Hilfe andere angewiesen ist, erhält einen Teil für die Pflege zu Hause erstattet. Übernehmen die Pflege Angehörige oder Bekannte, wird ein Pflegegeld bezahlt.
Sind die Pfleger im Urlaub, dann werden die Kosten einer teilstationären Tages- und Nachtpflege oder eine Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen bis zum Höchstbetrag erstattet. Auch für eine ständige Versorgung in einem Pflegeheim, der vollstationären Pflege, werden je nach Ausmaß der Bedürftigkeit die Leistungen gewährt.

In der Regel deckt die Pflegepflichtversicherung nicht alle Kosten ab, die im Pflegefall entstehen. Das geht nur mit einer Pflegezusatzversicherung. Dabei gibt es einmal das Pflegetagegeld: Im Fall der Pflegebedürftigkeit wird eine vorher bestimmte Summe X pro Tag bezahlt.
Die andere Variante, die Pflegekostenversicherung, übernimmt die Kosten, die nach der Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung verbleiben.


Private Zusatzversicherungen:
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können darüber hinaus private Zusatzversicherungen abschließen. Das kann ihre Leistungsansprüche auf Privatversicherungsniveau anheben. Durch die individuelle Tarifwahl lässt sich der zusätzliche Schutz besser an die jeweiligen Bedürfnisse des Einzelnen anpassen.

Beispiele für sinnvolle Zusatzleistungen:
-- Ein- und Zweibettzimmer-Garantie im Krankenhaus
-- Chefarztbehandlung
-- Zahnersatzleistungen
-- Heilpraktikerbehandlungen


Privatpatienten:
… sind in einer privaten Krankenversicherung versichert. Zu dieser Gruppe gehören in der Regel Selbständige, Beamte oder Arbeitnehmer oberhalb einen bestimmten Einkommensgrenze.

Privatpatienten werden auch Selbstzahler genannt, weil sie die Behandlungskosten eines Arztbesuches oder eines Krankenhausaufenthaltes vorstrecken müssen. Erst nachdem der Versicherte die bezahlten Rechnungen bei seiner Privaten Krankenversicherung eingereicht hat, bekommt er – ja nach Versicherungsvertrag – die angefallen Kosten zurückerstattet. Auch bei Medikamenten wird zuerst der tatsächliche Preis vom Versicherten bezahlt. Erst anschließend reicht er das Rezept zur Erstattung ein.


Tarifwahl:

Neben der Wahl des richtigen Versicherungsunternehmens muss auch auf die dazugehörigen Tarife geachtet werden. Denn ein privates Versicherungsunternehmen bietet in der Regel unterschiedliche Tarife an.

Die Bestimmung des Tarifes erfolgt so: Je geringer die Risikoäquivalenz aus Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand ist, umso niedriger sind die zu zahlenden Beiträge. Darum können und werden viele junge und gesunde Kunden mit günstigen Tarifen geworben. Und nachdem sie den Vertrag unterzeichnet haben, machen sie den Bestand der Versicherung aus. Doch mit der Zeit steigen die Kosten, da dieser Versicherungsbestand immer älter und kranker wird. Dieser Tarif wird somit wieder unattraktiv für gesunde und junge Neukunden. Ältere und Kranke bleiben demzufolge unter sich.
Das Versicherungsunternehmen setzt daraufhin einen neuen Tarif auf, um wieder neue Mitglieder zu gewinnen. Der alte Tarif wird nun nicht mehr beworben und bekommt darum keine oder wenig Neuzugänge von Jungen und Gesunden.

Um also hinter die Kulissen einer Versicherung zu schauen, sollte man sich alle Tarife zeigen lassen, die es innerhalb des ausgewählten Unternehmens gibt.


Versicherungsbescheinigung/Versicherungspolice:
… muss folgende Informationen enthalten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Anschrift der Krankenkasse, die Krankenversicherungsnummer und die Betriebsnummer.

Die Versicherungsbescheinigungen erhält man in der Regel in drei Ausführungen.


Versicherungslosigkeit:
In Deutschland gibt es rund 190.000 Menschen, die weder in dr GKV noch in der PKV Mitglied sind, so das Statistische Bundesamt.

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Ein individueller Krankenversicherungsvergleich mit Auflistung bzw. Empfehlung einzelner Versicherer wird von einem Experten gemacht. Dies wird aus dem Grund empfohlen, weil dieser wesentlich mehr Kriterien berücksichtigen kann, als dies online abgefragt werden kann, z.B. Ihr Gesundheitszustand, wie es mit der Familienplanung aussieht, sowie weitere Leistungswünsche usw.

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