Fragen zur Privaten Krankenversicherung
Die häufigsten Fragen zur PKV - in Kürze beantwortet …
Ist eine PKV überhaupt sicher?
Ja, denn sie unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der
Bundesregierung.
Kann mich meine PKV einfach rauswerfen, wenn ich krank werde?
Nein, nur wer nachweislich falsche Angaben über seine
Person gemacht hat, kann seinen Kündigungsschutz verlieren. In allen
anderen Fällen müssen sich die Versicherung und der Versicherte
an die im Versicherungsvertrag ausgehandelten Konditionen halten.
Wenn ich krank werde, muss ich dann mehr zahlen?
Nein, das ist gesetzlich verboten. Risikozuschläge sind
nur für bei der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages bereits bestehende
Krankheiten zulässig.
Können Leistungen vom Versicherer einfach gekürzt werden?
Nein, denn das was in Ihrem Vertrag steht ist rechtsgültig
und bindend.
Sie selbst können hingegen Ihren Beitrag reduzieren, wenn Sie auf bestimmte
Ansprüche und Leistungen verzichten.
Wer kann sich in der PKV versichern?
Arbeiter und Angestellte, die brutto mehr als 47,250 Euro im Jahr verdienen
sowie Selbständige und Beamte.
Wonach richtet sich mein monatlicher Zahlungsbeitrag?
Nach dem gewünschten Leistungsumfang der Krankenversicherung. Mit dem
richtigen Tarif, kann jeder alles zwischen einem Basis- und Luxusschutz wählen.
Zahlt der Arbeitgeber etwas zur privaten Krankenversicherung dazu?
Ja, er zahlt die Hälfte des Sockelbetrages.
Wie wird abgerechnet?
Der Versicherte bekommt vom Arzt eine Rechnung, die er zunächst selbst
bezahlt. Die entstehenden Kosten werden erst danach von der Krankenkasse erstattet.
Im Streitfall muss der Versicherte zwischen Arzt und Versicherung vermitteln,
da diese beiden Parteien keinen Vertrag miteinander geschlossen haben.
Wo gilt der private Versicherungsschutz?
In Europa!
Bei einer Urlaubsreise auch weltweit – zumindest innerhalb des ersten
Reisemonates. Je nach Vertrag kann diese Frist verlängert werden.
Innerhalb welcher Frist kann ich meine PKV
kündigen?
In der Regel drei Monate bis zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres
sowie bei jeder Beitragserhöhung.
Was ist, wenn ich von der PKV wieder in die GKV wechseln
möchte?
Das sollte man sich vorher genau überlegen, denn der Weg von der PKV
zurück zur GKV bleibt oft versperrt.
Soll ich mich selbst an den Kosten beteiligen und eine „Selbstbeteiligung“
abschließen?
Wenn dadurch langfristig gesehen Ihr Beitrag gesenkt werden kann, dann ist
das durchaus sinnvoll. Mit der Selbstbeteiligung helfen Sie auch die Verwaltungskosten
der PKV zu minimieren, auch das kann sich günstig auf Ihre zu zahlenden
Beiträge auswirken.
Was habe ich als Senior noch von einer Privatversicherung?
Wer 65 Jahre alt ist und mindestens 10 Jahre vollversichert war, sollte in
der PKV den Standardtarif auswählen. Diesen hat der Gesetzgeber auch
für ihn vorgegeben, damit Senioren nicht überdimensionierte Beiträge
zahlen müssen. Die Leistungen dieses Tarifes entsprechen denen der gesetzlichen
Kassen, obwohl man dennoch bestimmte Vorteile der Privatkassen in Anspruch
nehmen kann – beispielsweise die freie Arztwahl.
Achtung: Der zu zahlende Beitrag für den Standardtarif darf generell
nicht höher sein als in der gesetzlichen Versicherung.
Sich entscheiden für die PKV
Und hier kommen die Fragen, die Sie sich persönlich stellen sollten, bevor sie sich für eine PKV entscheiden:-- Wie lange existiert die Privat-Gesellschaft schon?
Je länger desto besser …
-- Wie viele Tarifgenerationen bestehen bereits?
Je mehr desto besser …
-- Ist der Einstiegstarif nur ein Köderangebot?
Checken Sie genau ab, ob Sie nach einer Anfangsfrist nicht plötzlich
ein Beitragssprung erwartet.
-- Hat die PKV genug Rückstellungen gebildet – in welcher
Höhe genau?
Damit verschaffen Sie sich einen Überblick über die Solidität
der Versicherung.
-- Wie hoch sind die Verwaltungskosten?
Je niedriger desto besser …

