Die Geschichte der privaten Krankenversicherung
Die Geschichte der privaten Krankenversicherung
Bereits seit dem frühen Mittelalter unterstützten Zünfte - aus ihrem durch Beiträge erworbenen Vermögen - ihre Mitglieder in Notfällen, zum Beispiel bei Krankheit oder Invalidität.
Anfang des 18. Jahrhunderts interessierte sich erstmals
der Gesetzgeber für die Krankenversicherung. So ließ Preußen
im Jahre 1845 in der Allgemeinen Gewerbeordnung die Gründung
von Krankenkassen zu und gestattete den Gemeinden, die am Ort beschäftigten
Gesellen und Gehilfen zu zwingen, diesen Krankenkassen beizutreten.
Nach dem Beispiel von Preußen erließen dann auch die meisten anderen
Staaten ähnliche Vorschriften.
Das Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen brachte 1876
schließlich eine einheitliche Regelung für das gesamte Deutsche
Reich.
Im Zeichen der Not und des Elends der arbeitenden Bevölkerung zu Zeiten
der Industrialisierung wurden von 1883 bis
1889 verschiedene Sozialversicherungen eingeführt.
Und zwar durch den Deutschen Reichstag unter Otto von Bismarck und Kaiser
Wilhelm I. Grundlage all dessen war die neue Sozialgesetzgebung – im
Zuge der Verabschiedung des „Gesetzes zur Alters- und Invaliditätsversicherung“.
Details: Seit 1883 gab es die Krankenversicherung,
1884 kam die Unfallversicherung und 1889
die gesetzliche Rentenversicherung hinzu. Wie heute wurden Festbeträge
einbezahlt. Ausgezahlt wurde die Rente allerdings erst mit dem vollendeten
70. Lebensjahr. Man ging zudem davon aus, dass die Familie den größten
Anteil für die angehörigen Rentner selbst aufbrachte.
Träger der sozialen Krankenversicherungen waren Gemeindekrankenversicherungs-, Orts-, Betriebs-, Innungskrankenkassen, Knappschafts- und Hilfskrankenkassen.
Für bestimmte Personengruppen gab es von da an eine Versicherungspflicht.
Die von dieser Pflicht ausgenommen waren, mussten sich auf andere Weise versichern.
1883 kann damit also als die Geburtsstunde der privaten Krankenkasse
bezeichnet werden.
Nach der Einführung der Sozialversicherung für Arbeiter erhielt
die PKV Impulse von den Beamten und von Angehörigen des Mittelstandes.
Interesse zeigten insbesondere Kommunalbeamte, Lehrer und Geistliche.
Die älteste Einrichtung dieser Art war die schon 1848 entstandene Krankenkasse
der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums.
Aufgrund des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmen vom
12. Mai 1901 wurden die Krankenversicherungsunternehmen dem
neu errichteten Kaiserlichen
Aufsichtsamt für die Privatversicherung unterstellt.
Aufschwung der PKV: Um die Jahreswende 1923/24 setzte ein Zustrom zu den Versicherungsunternehmen ein. In den darauf folgenden Jahren wandeten sich auch öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen der privaten Krankenversicherung zu. Sie beschränkten sich auf die Versicherung der Beamten und ihrer Familien, deren Gehälter nach der Stabilisierung der Währung nicht immer ausreichten, um die Kosten für schwere Krankheiten selbst zu bezahlen.
Von besonderer Bedeutung für die private Krankenversicherung wurden
die Vorschriften des Gesetzes über den Aufbau der Sozialversicherung
von 1934. Dessen Bestimmungen machten die Ersatzkassen zu
Körperschaften des öffentlichen Rechts und zu Trägern der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Insbesondere wurde zwischen Angestellten- und Arbeiterersatzkassen getrennt.
Sozialversicherungsfremde Mitglieder mussten aus ihnen ausscheiden. Aufgrund
dieser Beschränkung des Versichertenkreises, auf die nach der Reichsversicherungsordnung
versicherungspflichtigen und –berechtigten Personen, wurden sie von
der Aufsicht über private Versicherungsunternehmen herausgenommen. Für
die Krankenversicherung der aus
den Ersatzkassen ausgeschiedenen Mitglieder, waren jetzt die privaten Gesellschaften
zuständig.
1945, nach Ende des 2. Weltkriegs, brach die PKV zusammen. Es musste vom Nullpunkt begonnen werden.
Die sowjetische Besatzungsmacht hatte jedwede Tätigkeit der PKV verboten.
Eine große Anzahl von Versicherungsunternehmen siedelte darum in das
Gebiet der Bundesrepublik über. Im Mai 1946 fand in
Hameln die erste Zusammenkunft der Krankenversicherer
der britischen Besatzungszone statt. 1947 wurde der Verband
der privaten Krankenversicherung für die britische Zone mit Sitz in Köln
gegründet. 1948 konstituierte sich der bizonale Verband
der privaten Krankenversicherung. 1949 dehnte sich der Verband
auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus.
Die Private Vollversicherung wird in starkem Maße durch den
Gesetzgeber bestimmt.
Genauer gesagt durch die Festlegung der Versicherungspflichtgrenze in der
GKV. Sie beträgt 75 Prozent der der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Bis in die 70erJahre wurde der gesetzliche Versicherungsschutz auf fast alle Bevölkerungsschichten ausgedehnt. Durch die Einführung der Pflichtversicherung für Landwirte und die Öffnung der GKV für Angestellte, musste die PKV zwischen 1970 und 1973 eine Abwanderung von 815.000 Versicherten verkraften.
1989 wurde im Gesundheitsreformgesetz auch Arbeitern gestattet, deren Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen sich vollständig privat zu versichern. Beamte und Selbständige wurden unabhängig vom Einkommen auf die private Versicherung verwiesen.
1990 traten die fünf neuen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland bei. 1991 wurde dort das gegliederte Krankenversicherungssystem der Bundesrepublik eingeführt.
Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 brachte für die PKV die Einführung des Standardtarifs, der sie verpflichtet, älteren Versicherten einen auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzten Tarif anzubieten.
Bei der Pflegepflichtversicherung von 1995 wurde der Grundsatz
„Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ in die Praxis umgesetzt.
Die PKV wurde damit auch zum Träger der Pflegepflichtversicherung.
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