Kosten Erstattung bei der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Wie werden die Kosten bei der PKV genau erstattet?
Ambulant:
Die Krankenversicherung zahlt nach Rechnungsvorlage. Die Rechnung wird vom
Arzt, Zahnarzt oder der Heilpraktiker direkt ausgestellt.
In der Regel bleibt dann eine Zahlungsfrist von vier Wochen. In dieser Zeit
wird die Rechnung an den jeweiligen Versicherer geleitet. Dieser überweist
dann die Behandlungskosten auf das angegebene Konto. So braucht man nicht
in Vorkasse zu gehen und bezahlt den Arzt erst dann, wenn das Geld von der
Versicherung bereits überwiesen wurde.
In der Apotheke bezahlt man die Medikamente sofort. Die Quittung darüber wird wieder beim Versicherer eingereicht, der dann – nach einer Prüfung - das Geld wiederum auf das angegebene Konto überweist.
Stationär:
Das Krankenhaus rechnet alle entstehenden Kosten mit der Versicherung direkt
ab.
Auf der Klinik-Card eines jeden Privat-Patienten ist genau vermerkt, welche Leistungen per Vertrag festgelegt wurden. Zum Beispiel: Chefarztbehandlung oder eine Einbettzimmerregelung.
Bei sehr hohen Rechnungen sollte die Krankenversicherung vorher kontaktiert werden, um gemeinsam zu klären, wie man damit am besten umgeht. Auch wer sich nicht sicher ist, ob bestimmte Behandlungen bezahlt werden, sollte lieber seinen Versicherer noch einmal fragen, welche Zusatzvereinbarungen genau getroffen wurden. Für diese Fälle gibt es bei allen Privatversicherern eine Service-Hotline.

