Zahlungsmodalitäten bei der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Die verschiedenen Zahlungsmodalitäten
Während Kassenmitglieder in der Regel nur ihre Chipkarte abgeben, müssen
Privatversicherte die Ärzte bei kleineren Behandlungsfällen aus
eigener Tasche bezahlen und so alle anfallenden Summen vorstrecken. Später
werden diese vom Versicherer teilweise oder ganz zurückerstattet.
Welchen Anteil der Versicherer erstattet, hängt von den vertraglichen
Vereinbarungen ab. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten
Versicherte daher darauf achten, dass ihr Tarif die Erstattung des 3,5fachen
Gebührensatzes vorsieht, den Ärzte in besonders schwierigen Fällen
für die Behandlung ansetzen dürfen. Privatärzte erhalten ihr
Honorar übrigens nach der gesetzlichen Gebührenordnung, wobei sich
die Kosten je nach Komplexität der Behandlung vervielfachen können.
Wer eine feste Selbstbeteiligung vereinbart hat, muss bedenken, dass eine etwaige Beitragsrückerstattung für die Nichtbeanspruchung von Leistungen deutlich höher ausfallen kann als eine relativ kleine Leistungserstattung. In diesen Fällen ist es sinnvoll, die Rechnung nicht sofort beim Versicherer einzureichen. Dieser ist nämlich verpflichtet, die Kosten noch in den ersten drei Monaten des Folgejahrs zu erstatten.
Bei hohen Rechnungen, beispielsweise bei Krankenhausaufenthaltern bezahlt die Versicherung die Mediziner häufig direkt.

